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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bustagesfahrten SportScheck
1. Anmeldung
Wir freuen uns über jeden Kunden, der an unserer Test-Tour
teilnehmen möchte. Die Anmeldung zu einer Tagesfahrt muss in einer
unserer Buchungsstellen erfolgen. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer
und allen in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmern kommt durch
formlose Annahme mit dem Kauf der Tickets für eine Tagesfahrt zustande.
Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter
erfolgen. In der Tagestour enthalten ist ein Tagesliftpass für das
jeweilige Zielgebiet sowie eine Testcard im Wert von EUR 10,- , die Sie
berechtigt, sich die Vorort angebotenen und gekennzeichneten
Wintersport-Highlights auszuleihen. Bitte beachten Sie, dass vor Nutzung
der Testartikel eine Kaution von EUR 10,- in Verbindung mit einem
Lichtbildausweis zu hinterlegen ist. Bei Überschreitung der vereinbarten
Zeit von 1 Stunde verfällt die Kaution.
2. Bezahlung
Der Preis je Tagesfahrt wird in der jeweiligen Buchungsstelle sofort
fällig. 3. Leistungen/Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
detaillierten Beschreibung der SportScheck Test-Tour 2004.
Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des
Veranstalters. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern die
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Tagesfahrt nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt
4.1 Der Reiseteilnehmer kann bis spätestens 3 Tage vor Beginn der
Tagesfahrt vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert
SportScheck den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat den
bereits gezahlten Reisepreis zu erstatten. 4.2 SportScheck kann bis
2 Tage vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird. Der bereits
gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. 4.3 Wird die
Durchführung der Tagesfahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach
Maßgabe von § 651 j BGB kündigen. 4.4 Weiterhin kann SportScheck den
Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn dieser sich grob ungebührlich verhält und für SportScheck
die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine
Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere
Ansprüche bleiben ebenfalls ausgeschlossen.
5. Haftung
5.1 SportScheck haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsmäßige Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistungen. 5.2 SportScheck haftet bei
lediglich vermittelten Fremdleistungen nicht für die Durchführung,
sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung. Diese
Haftungsbegrenzung gilt auch dann, wenn die Reiseleitung an der
Veranstaltung teilnimmt. SportScheck haftet auch nicht bei eventuellen
Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten,
die dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. Eine Haftung für diese
Leistungen richtet sich nach den Bedingungen des vermittelten
Unternehmens, die wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung stellen können.
5.3 Die Teilnahme an Sportveranstaltungen bzw. Tagesfahrten erfolgt
auf eigene Gefahr. 5.4 Alle Gepäckstücke sind vom Reiseteilnehmer
beim Ein- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen. 5.5 Die Haftung
von SportScheck – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die
nicht Personenschäden sind, ist der Höhe nach auf den 3-fachen Preis
beschränkt, a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit SportScheck für einem
dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6. Gewährleistung
6.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel
der Reise unverzüglich SportScheck, der Buchungsstelle oder dem
örtlichen Vertreter von SportScheck anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, scheidet eine Minderung aus. Vor der Kündigung des
Reisevertrages hat der Reiseteilnehmer SportScheck eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich
ist oder von SportScheck verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch besondere Interessen des Reisenden
gerechtfertigt sind. 6.2 Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer
ausserdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der
Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu
halten.
7. Verjährung
7.1 Der Reiseteilnehmer muss die in Betracht kommenden Ansprüche aus
dem Reisevertrag (§§ 651 a V, 651 c – f, 651 j BGB) sowie
deliktsrechtliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach der Tagesfahrt
schriftlich gegenüber SportScheck geltend machen. Nach Ablauf dieser
Frist können Ansprüche vom Reiseteilnehmer nur geltend gemacht werden,
wenn der ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. 7.2 Alle etwaigen Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren im
übrigen nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage der vertraglich
vorgesehenen Reisebeendigung.
8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz
selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen:
Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken- , Reiserücktrittskosten – und
Reisegepäckversicherung.
9. Datenschutz
Ihre Adress- und Buchungsdaten werden für die Geschäftsabwicklung
gespeichert und verarbeitet.Sofern Sie dem nicht gegenüber
SportScheck widersprechewerden wir diese Daten für eigene
Marketingzwecke erheben und verarbeiten.
10. Allgemeines
10.1 Alle Angaben zur SportScheck Test-Tour 2004 entsprechen dem
Stand der Drucklegung September 2004. Die Berichtigung von Druck- und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 10.2 Gerichtsstand ist München.
Veranstalter:SportScheck GmbH, Sendlinger Straße 6, 80331
München, AG München HRB 79508, vertreten durch Jürgen Ahrens, Matthias
Bärtels, Jürgen Habermann, Ralf Ziebula, Beiratsvorsitzender Werner
Schulz. |
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