Allgemeine Geschäftsbedingungen Bustagesfahrten SportScheck

1. Anmeldung

    Wir freuen uns über jeden Kunden, der an unserer Test-Tour teilnehmen möchte. Die Anmeldung zu einer Tagesfahrt muss in einer unserer Buchungsstellen erfolgen. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und allen in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmern kommt durch formlose Annahme mit dem Kauf der Tickets für eine Tagesfahrt zustande. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. In der Tagestour enthalten ist ein Tagesliftpass für das jeweilige Zielgebiet sowie eine Testcard im Wert von EUR 10,- , die Sie berechtigt, sich die Vorort angebotenen und gekennzeichneten Wintersport-Highlights auszuleihen. Bitte beachten Sie, dass vor Nutzung der Testartikel eine Kaution von EUR 10,- in Verbindung mit einem Lichtbildausweis zu hinterlegen ist. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit von 1 Stunde verfällt die Kaution.

2. Bezahlung
    Der Preis je Tagesfahrt wird in der jeweiligen Buchungsstelle sofort fällig.

3. Leistungen/Leistungsänderungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Beschreibung der SportScheck Test-Tour 2004. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tagesfahrt nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt
    4.1 Der Reiseteilnehmer kann bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Tagesfahrt vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert SportScheck den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat den bereits gezahlten Reisepreis zu erstatten.
    4.2 SportScheck kann bis 2 Tage vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
    4.3 Wird die Durchführung der Tagesfahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB kündigen.
    4.4 Weiterhin kann SportScheck den Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser sich grob ungebührlich verhält und für SportScheck die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche bleiben ebenfalls ausgeschlossen.

5. Haftung
    5.1 SportScheck haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
    5.2 SportScheck haftet bei lediglich vermittelten Fremdleistungen nicht für die Durchführung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch dann, wenn die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt. SportScheck haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten, die dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. Eine Haftung für diese Leistungen richtet sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung stellen können.
    5.3 Die Teilnahme an Sportveranstaltungen bzw. Tagesfahrten erfolgt auf eigene Gefahr.
    5.4 Alle Gepäckstücke sind vom Reiseteilnehmer beim Ein- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen.
    5.5 Die Haftung von SportScheck – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist der Höhe nach auf den 3-fachen Preis beschränkt,
    a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    b) soweit SportScheck für einem dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6. Gewährleistung
    6.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel der Reise unverzüglich SportScheck, der Buchungsstelle oder dem örtlichen Vertreter von SportScheck anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, scheidet eine Minderung aus. Vor der Kündigung des Reisevertrages hat der Reiseteilnehmer SportScheck eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von SportScheck verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch besondere Interessen des Reisenden gerechtfertigt sind.
    6.2 Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer ausserdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten.

7. Verjährung
    7.1 Der Reiseteilnehmer muss die in Betracht kommenden Ansprüche aus dem Reisevertrag (§§ 651 a V, 651 c – f, 651 j BGB) sowie deliktsrechtliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach der Tagesfahrt schriftlich gegenüber SportScheck geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche vom Reiseteilnehmer nur geltend gemacht werden, wenn der ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
    7.2 Alle etwaigen Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren im übrigen nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage der vertraglich vorgesehenen Reisebeendigung.

8. Versicherungen
    Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken- , Reiserücktrittskosten – und Reisegepäckversicherung.

9. Datenschutz
    Ihre Adress- und Buchungsdaten werden für die Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet.Sofern Sie dem nicht gegenüber SportScheck widersprechewerden wir diese Daten für eigene Marketingzwecke erheben und verarbeiten.

10. Allgemeines
    10.1 Alle Angaben zur SportScheck Test-Tour 2004 entsprechen dem Stand der Drucklegung September 2004. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    10.2 Gerichtsstand ist München.
    Veranstalter:SportScheck GmbH, Sendlinger Straße 6, 80331 München, AG München HRB 79508, vertreten durch Jürgen Ahrens, Matthias Bärtels, Jürgen Habermann, Ralf Ziebula, Beiratsvorsitzender Werner Schulz.